Ja, ein Drohnenwechsel ist jederzeit während der Laufzeit möglich. Ein formloser schriftlicher Hinweis per Mail mit den relevanten Gerätedaten reicht aus – der Vertrag wird daraufhin entsprechend angepasst und Sie erhalten eine aktuelle Police. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch
Wer ohne Versicherung fliegt, handelt gesetzeswidrig und riskiert unbegrenzte Schadenersatzforderungen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher zwingend erforderlich.
Ja, Agrarflüge können durch einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein in den gewerblichen Tarifen der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Seit Juli 2017 ist dies möglich. Weitere Details zu Preisen und Leistungen...
Auf versichertedrohne.de finden Sie eine sorgfältige Auswahl an Drohnen-Haftpflichtversicherungen. Diese basiert auf unserer fachlichen Einschätzung und dient Ihnen als Orientierungshilfe für die passende Entscheidung.
Der Dienst wird von versichertedrohne.de mit Sitz in Köln betrieben. Seit 2001 liegt unser Fokus auf speziellen Versicherungsbereichen, seit 2015 mit Schwerpunkt auf Drohnenversicherungen.
Schadenmeldungen können Sie immer per Mail an uns senden. Idealerweise senden Sie uns Fotos des Schadens sowie eine kurze Beschreibung des Hergangs – wir kümmern uns um die weitere Abwicklung.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben im Online-Antrag erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz – noch am selben Tag und ohne Wartezeit.
Ja, Einsätze von BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind in unseren Angeboten eingeschlossen, sofern sie den allgemeinen Einsatzbedingungen entsprechen.
Ja, privates Fliegen ist in unseren gewerblichen Haftpflichttarifen und Kasko tarifen automatisch mitversichert. Die Kasko-Versicherung müssen Sie jedoch separat abschließen.
Ein Tarifwechsel von privat auf gewerblich ist jederzeit möglich. Der bisherige Tarif wird taggenau abgerechnet, und der neue gewerbliche Schutz tritt zu Ihrem gewünschten Termin in Kraft.
Ein Tarifwechsel (Upgrade) ist innerhalb des versicherteDrohne-Tarifs jederzeit umsetzbar. Der aktuelle Vertrag wird beendet und taggenau abgerechnet – der neue Tarif startet sofort zum vereinbarten Datum.
Unmittelbar nach Abschluss eines Vertrags im versicherteDrohne-Tarif erhalten Sie den Versicherungsschein, die Rechnung und das Zertifikat als PDF-Dokument. Diese Unterlagen dienen auch als offizieller Versicherungsnachweis.
Zudem sind die 750 000 SZR ( Sonderziehungsrechte) im Zertifikat mit aufgelistet.
Aufgrund der niedrigen Prämien und des Verwaltungsaufwands bieten wir ausschließlich SEPA-Lastschrift an. Erfahrungen zeigen, dass alternative Zahlungsarten überdurchschnittlich oft zu verspäteten Zahlungen führten.
Unsere Kaskoversicherung fällt unter den Bereich Elektronikversicherung, da sie nicht nur die Drohne, sondern auch Zubehör wie Fernsteuerung, Smartphone, Tablet und FPV-Brillen mit einschließt.
Ja, Minderjährige dürfen unter Aufsicht fliegen. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer volljährig ist und die Verantwortung für den Betrieb der Drohne übernimmt und während der gesamten Flugzeit die Aufsicht durchführt.
Ja, autonome Flüge – etwa entlang vorprogrammierter Routen – sind versichert, sofern sie innerhalb der Sichtweite des Piloten erfolgen und dieser jederzeit eingreifen kann.
Nein, wir bieten keine rabattierten Langzeitverträge an. Um das System einfach und flexibel zu halten, setzen wir ausschließlich auf einjährig laufende Verträge.
Der Versicherungsschutz gilt standardmäßig in ganz Europa laut LSW617G/LSW617H-Klauseln. Ein weltweiter Schutz kann optional hinzugebucht werden – mit Ausnahme bestimmter Tarife.
Ja, Drohnenrennen (inkl. FPV-Racing) sind versichert, sofern alle Sicherheitsvorgaben des Veranstalters eingehalten werden – z. B. durch Netze abgesicherte Zuschauerbereiche.
Der Abschluss ist für volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie über den NV-Tarif auch für Kund:innen in Österreich möglich. Minderjährige benötigen einen volljährigen Versicherungsnehmer.
Derzeit ist der Versicherungsschutz für Flüge in den USA und Kanada nicht verfügbar. Aufgrund der dort potenziell hohen Schadenssummen wird keine Deckung durch die Gesellschaften angeboten.
Im Schadensfall sollten Sie möglichst umgehend aussagekräftige Fotos sowie eine präzise Beschreibung des Hergangs einreichen – entweder an uns oder direkt an die Versicherung. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsschutz greift nur, wenn alle gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Verstöße können zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung führen.
Unsere Policen werden aus Gründen der Effizienz und Datensicherheit ausschließlich online abgeschlossen. Das Verfahren garantiert eine verschlüsselte und direkte Übermittlung Ihrer Daten. Bei Behörden und Hochschulen gilt auf Anfrage eine Sonderreglung.
Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Änderungen erfolgen. Eine aktive Pflege ist nur bei Anpassungswünschen oder Datenänderungen erforderlich.
Ja, technische Defekte ohne eigenes Verschulden sind grundsätzlich versichert. In Einzelfällen wird geprüft, ob beispielsweise grobe Fahrlässigkeit oder ein Bedienfehler vorlag.
Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Schaden nicht auf eine Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Der Akkustand muss vor dem Flug geprüft werden – eine Missachtung kann den Versicherungsschutz gefährden.
In der Regel reichen aussagekräftige Fotos des Schadens. In einigen Fällen wird eine physische Begutachtung der Drohne durch die Versicherung verlangt. Von daher wird darauf hingewiesen die Drohne vorerst gut aufzubewahren.
Ja, Änderungen der Pilotenliste sind jederzeit möglich. Unsere Haftpflichttarife decken grundsätzlich eine unbegrenzte Anzahl an Piloten ab.
Ja, der FPV-Betrieb ist versichert – allerdings nur, wenn ein Spotter (Sichtbeobachter) den direkten Sichtkontakt hält und bei Bedarf eingreifen kann.
Ja, Schäden durch Herstellerfehler sind versichert. In diesen Fällen kann die Versicherung mögliche Regressforderungen gegenüber dem Hersteller prüfen.
Die Seriennummer befindet sich meist an der Unterseite der Drohne oder im Bereich des Akkufachs. Alternativ finden Sie sie auch in der Bedienungsanleitung Ihres Modells.
Ja, im Rahmen der Kaskoversicherung ist auch das Zubehör wie Kamera, Gimbal, Fernsteuerung, FPV-Brille oder Smartphone mitversichert – sofern es zur Drohnensteuerung verwendet und als Versicherungssumme mit angegeben wird.
Ein unverschuldeter Kontrollverlust („Flyaway“) ist über die Haftpflichtversicherung abgedeckt, sofern dadurch ein Schaden verursacht wird. Für den Verlust der Drohne greift ggf. die Kasko.
Ja, Nachtflüge sind versichert, solange alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden – insbesondere eine vorgeschriebene Beleuchtung der Drohne.
Ja, für Kunden mit Wohnsitz in Österreich bieten wir Drohnen-Haftpflichtversicherungen über unseren versicherteDrohne-Tarif an. Kaskoversicherungen stehen derzeit ausschließlich für in Deutschland wohnhafte Personen zur Verfügung.
Luftaufnahmen unterliegen den gleichen rechtlichen Vorgaben wie herkömmliche Fotografien. Es gelten insbesondere Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte – das Filmen oder Fotografieren ohne Zustimmung kann rechtliche Folgen haben.
Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – und zwar bereits vor dem ersten Flug, unabhängig von Gewicht oder Nutzung. Ohne gültige Police ist der Betrieb nicht erlaubt.
Ja, Kameras und Fotoapparate können im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert werden, sofern sie Bestandteil des Drohnen-Equipments sind.
Ja, eigene Reparaturen sind erlaubt – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht durchgeführt. Verwendete Ersatzteile und Umbauten müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.
Ja, optional ist ein weltweiter Versicherungsschutz verfügbar – jedoch nicht für alle Tarife. Vermietungs- und BOS-Tarife sind hiervon ausgeschlossen.
Diese spezielle Versicherung richtet sich an Gewerbetreibende, die Drohnen an Dritte vermieten. Sie bietet Schutz für Schäden, die im Rahmen der Vermietung entstehen.
Unsere günstigen Tarife resultieren aus langjähriger Erfahrung, schlanken Verwaltungsstrukturen und dem gezielten Fokus auf Drohnenversicherungen. So können wir hochwertige Absicherung zu attraktiven Preisen anbieten.
Ja, über unsere Kaskoversicherung sind auch Schäden durch Absturz – z. B. durch technische Fehler oder Bedienungsfehler – abgedeckt. So sind Sie auch im Ernstfall finanziell abgesichert.
Die Klausel LSW617G beschreibt geografische Ausschlüsse im Versicherungsschutz. Sie legt fest, in welchen Regionen bestimmte Schäden oder Verluste vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Die Leistungen dieser Anbieter und Verbände variieren stark hinsichtlich Preis, Deckungssummen und enthaltenem Schutz. Ein detaillierter Vergleich hilft dabei, das passende Angebot für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.
In Deutschland gilt für alle Drohnen – unabhängig vom Gewicht – eine gesetzliche Versicherungspflicht. Auch Drohnen unter 250 Gramm müssen haftpflichtversichert sein.
Ein sogenannter Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO ist seit 2021 nicht mehr gültig!)
Kompetenznachweis A1/A3( kleiner Drohnenführerschein) ist ab einem Abfluggewicht von Drohnen über 250 Gramm Pflicht.
2. Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) Pflicht für Drohnen über 500 g,
Sonderfälle (ohne Führerschein möglich): Drohnen unter 250 g ohne Kamera (z. B. Spielzeugdrohnen) Drohnen unter 250 g mit Kamera, aber nur zu rein privaten Zwecken, dann reicht oft eine Registrierung des Betreibers
Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist das Gesamtgewicht der Drohne inklusive Zubehör entscheidend. Zusätzliche Anbauten wie Kameras müssen in die Gewichtsberechnung einbezogen werden.
Ja, alternative Landegestelle sind versichert – sofern sie fachgerecht installiert wurden und keine sicherheitsrelevanten Vorschriften verletzen.
Autonomes Fliegen umfasst Funktionen wie „Return to Home“ oder „Waypoints“. Versicherungsschutz besteht, solange die Drohne in Sichtweite bleibt und der Pilot jederzeit eingreifen kann.
Nein, der Versicherungsschutz bleibt bestehen – vorausgesetzt, die Anbauteile sind zugelassen und sachgemäß montiert.
Das Baujahr ist für die Risikoabschätzung und Beitragskalkulation relevant. Ältere Drohnen weisen erfahrungsgemäß ein höheres Ausfallrisiko auf.
Grundsätzlich bleibt der Haftpflichtschutz bestehen. Bei unsachgemäßen oder sicherheitsrelevanten Umbauten kann der Schutz jedoch entfallen – besonders im Bereich der Kaskoversicherung.
Die LSW617H-Klausel definiert geografische Einschränkungen im Versicherungsschutz. Sie bestimmt, in welchen Ländern Schäden oder Ansprüche nicht abgesichert sind.
Unsere Verträge haben eine feste Laufzeit von einem Jahr. Sie verlängern sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Die Gefährdungshaftung besagt, dass der Halter der Drohne auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haftet, die durch den Drohnenbetrieb entstehen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und vergleichbar mit der Kfz-Haftpflicht.
Für Modelle wie DJI Phantom 4, Mavic Air oder Mavic Pro bieten wir spezielle Haftpflichttarife an. Diese erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und bieten gleichzeitig ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Haftpflichtversicherung im versicherteDrohne-Tarif beginnt bereits ab 49,99 Euro jährlich inklusive Versicherungssteuer – ideal für private Drohnenpiloten oder im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung ist die Drohne sogar schon ab 29,75 € inklusive Versicherungssteuer versicherbar.
Ja, das Luftverkehrsgesetz legt ein Schadenersatzlimit von bis zu 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) fest. Bei Personenschäden liegt die Höchstgrenze bei 3.000.000 SZR.
Unsere Haftpflichttarife sind speziell auf Drohnennutzer zugeschnitten. Aktuell bestehen keine bekannten Nachteile – sollten Kundenprobleme auftreten, reagieren wir mit individueller Lösung und Serviceanpassung.
Die maximale gesetzlich erlaubte Flughöhe für Drohnen beträgt 100 Meter über Grund. Für höhere Flüge ist eine spezielle Genehmigung der Luftfahrtbehörde erforderlich.
Sie erreichen uns über das Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an mail@versicherdich.de. Wir antworten schnellstmöglich auf Ihre Anfrage.
Ja, seit 2017 ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig vom Gewicht oder Einsatzzweck der Drohne. Ein Verstoß kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Unsere Versicherungstarife werden in Zusammenarbeit mit der GVO Versicherung angeboten – einem erfahrenen Anbieter für Luftfahrtversicherungen mit hoher Kompetenz im Drohnensektor.
Für Nutzer mit kurzfristigem Bedarf bieten wir auch flexible Kurzzeit-Versicherungen an. Diese können je nach Tarif monatlich oder sogar täglich gekündigt werden – ideal für zeitlich begrenzte Einsätze.
Für Einsatzkräfte wie Feuerwehren oder Feuersozietäten bieten wir spezielle Tarife an, die auf die Anforderungen behördlicher Drohneneinsätze abgestimmt sind. Gern beraten wir individuell.
Nachtflüge sind erlaubt, sofern alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt insbesondere die Ausstattung der Drohne mit geeigneter Beleuchtung und ggf. eine Genehmigung.
Der Flug über Wohngebieten ist gesetzlich stark eingeschränkt. Wer ohne entsprechende Genehmigung in solchen Bereichen fliegt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.
Diese Police ist als Elektronikversicherung konzipiert, da sie auch Zubehör wie Kameras, Steuerungen und Monitore mit absichert – ideal für moderne Drohnen-Setups mit komplexem Equipment.
Für Rehkitzrettungseinsätze gelten besondere Anforderungen. Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist notwendig, insbesondere bei Flügen über landwirtschaftlichen Flächen. Beratung wird empfohlen.
In Deutschland gilt: Jede Drohne ist versicherungspflichtig – unabhängig vom Gewicht. Auch Modelle unter 250 Gramm benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung.
Ja, solange keine Gefährdung oder Belästigung Dritter vorliegt. Auch auf dem eigenen Grundstück gelten die allgemeinen Luftfahrt- und Datenschutzvorschriften.
Ja, unsere Tarife ermöglichen Einsätze im kontrollierten Luftraum – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten und ggf. erforderliche Genehmigungen sind vorhanden.
Ein Überflug ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Privatsphäre Dritter darf nicht verletzt werden. Start und Landung erfordern in jedem Fall das Einverständnis des Grundstückseigentümers.
Ja – in Deutschland ist jede Drohne versicherungspflichtig, unabhängig vom Gewicht oder der technischen Ausstattung. Auch als „Spielzeug“ eingestufte Drohnen unter 250 g benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung.
Spezielle Versicherungstarife für BOS-Einsätze bieten maßgeschneiderten Schutz für Polizei, Feuerwehr oder andere Einsatzorganisationen. Sie decken auch risikoreiche und einsatzkritische Flüge ab.
Ja, unsere Versicherungen umfassen auch klassische RC-Flugmodelle, etwa Modellhubschrauber oder Flugzeuge – je nach Tarif für Freizeit- oder Wettbewerbseinsatz.
Ein Abschluss ist nur mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich möglich. Für Deutsche im Ausland empfehlen wir die Prüfung alternativer Anbieter, die internationalen Versicherungsschutz ermöglichen.
Aktuell sind unsere Haftpflicht- und Kaskoversicherungen nicht für die Schweiz freigeschaltet. Eine Ausweitung des Angebots wird geprüft.
Ja, Wasserschäden – z. B. bei einem Absturz in einen See – sind über die Kasko in der Regel abgedeckt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder ein Ausschlussgrund vorliegt. Die Drohne muss jedoch immer geborgen werden.
Für Besitzer mehrerer Drohnen gibt es spezielle Multikopter-Tarife, bei denen mehrere Fluggeräte unter einem Vertrag versichert werden können – für Privat- oder Gewerbekunden.
Unsere Tarife erlauben die Absicherung mehrerer Piloten unter einem Vertrag. Ideal für Teams, Familien oder Unternehmen mit wechselnden Drohnenführern.
Für Drohnenpiloten, die keine Privathaftpflichtversicherung nutzen oder kombinieren möchten, bieten wir eigenständige Drohnen-Haftpflichttarife – speziell zugeschnitten auf private und gewerbliche Einsätze.
Die empfohlene Deckungssumme hängt vom Risikoprofil ab. Bereits der Basistarif für Privatnutzer bietet 3 Mio. Euro – deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Höhere Tarife sichern auch große Sach- oder Personenschäden ab.
Die Beiträge variieren je nach Tarif und Leistungspaket. Günstige Tarife für Privatnutzer starten bereits bei rund 30 € im Jahr, gewerbliche Tarife liegen in der Regel zwischen 70 € und 150 €, je nach Einsatzart und Deckung.
Ja, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf keine Drohne – unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck – gestartet werden.
Für Unternehmen ist eine gewerbliche Drohnenversicherung essenziell. Sie deckt auch spezielle Risiken wie Vermietung, BOS-Einsätze oder Filmproduktionen ab – mit maßgeschneiderten Tarifen und höherer Deckungssumme.
Auch diese beliebten DJI-Modelle unterliegen der Versicherungspflicht. Unsere Tarife sind exakt auf solche Geräte ausgelegt – inklusive Kasko-Option für Flyaways, Abstürze oder Wasserschäden.
Die Kasko schützt vor Schäden am Fluggerät selbst – z. B. durch Absturz, Wind, Wassereinwirkung oder Bedienfehler. Zubehör wie Kamera, Gimbal oder Fernsteuerung ist je nach Tarif ebenfalls abgesichert.
Ja, auch individuell gebaute Drohnen können versichert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Mindeststandards sowie eine exakte Gerätebeschreibung. Eine kurze Beratung ist empfehlenswert.
Für eingetragene Vereine bieten wir Gruppenlösungen und Sondertarife mit individueller Absicherung für Mitglieder und Fluggeräte – inklusive Event- oder Rennabsicherung.
Nach einer Kündigung durch den Vorversicherer (z. B. Delvag) ist ein nahtloser Wechsel empfehlenswert. Über unser Vergleichsportal finden Sie sofort verfügbare Alternativen mit Sofortschutz.
Ja, bestimmte Kaskotarife decken neben der Drohne auch das gesamte Zubehör ab – inklusive Kamera, Gimbal, Fernbedienung, Smartphone, Tablet oder FPV-Brille. Ideal für professionelle Anwender.
Ein „Flyaway“ beschreibt den unkontrollierten Abflug einer Drohne ohne Eingriffsmöglichkeit. Die Haftpflicht greift bei Fremdschäden – für den Verlust der Drohne ist eine Kaskoversicherung erforderlich.
Ja. Seit der EU-Drohnenverordnung 2021 müssen Drohnenbetreiber ihre Drohne registrieren und eine eID sichtbar anbringen. Die Versicherung verlangt meist die Registrierungsnummer für die Policierung.
Ja, bei FPV-Flügen außerhalb direkter Sichtverbindung ist ein Spotter gesetzlich vorgeschrieben. Nur dann besteht auch vollständiger Versicherungsschutz im Schadensfall.
Für eine schnelle Regulierung sollten Sie bereitstellen: Fotos vom Schaden, Beschreibung des Vorfalls, evtl. Videoaufnahmen und – falls notwendig – die Seriennummer und Rechnung der Drohne.
Ja, der Versicherungsschutz gilt in der Regel auch für Indoor-Flüge – vorausgesetzt, es gelten keine vertraglichen Ausschlüsse und alle Sicherheitsvorgaben werden eingehalten.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen – idealerweise per E-Mail oder über das Kundenportal. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Ablauf der Versicherungsperiode.
In diesem Fall besteht kein gültiger Versicherungsschutz. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit entsprechendem Tarif abgesichert – andernfalls kann die Leistung im Schadenfall verweigert werden.
Ja, einige Anbieter bieten spezielle Tarife für Foto- und Filmproduktionen mit erweiterten Deckungssummen, höherem Zubehörschutz und internationaler Gültigkeit.
Ja – sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Einsatz nicht im Rahmen von Wettbewerben mit erhöhtem Risiko erfolgt. Eventeinsätze sollten vorher kurz mit dem Anbieter abgestimmt werden.
Die EU-Drohnenverordnung legt u. a. fest, welche Führerscheine, Registrierungspflichten und Risikoklassen gelten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist meist Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz.
Diese drei Kategorien beschreiben Risikoklassen für Drohneneinsätze:
Open: Standard-Anwendungen mit geringem Risiko
Specific: Höheres Risiko, z. B. über Menschenmengen
Certified: Hohe Risiken, z. B. im urbanen FlugverkehrJe nach Kategorie kann eine spezielle Versicherung notwendig sein.
Nein. Flüge in gesperrten oder verbotenen Zonen sind nicht versichert. Verstöße gegen die LuftVO führen i. d. R. zum Verlust des Versicherungsschutzes – unabhängig von der Ursache des Schadens.
Ein fehlender Betreiber- oder EU-Kompetenznachweis kann dazu führen, dass im Schadenfall keine Leistung erfolgt – da eine gesetzeswidrige Nutzung vorliegt. Registrierung und eID sind zwingend notwendig.
Versicherbar sind auch Liefer- oder Transportdrohnen, sofern der Tarif dies ausdrücklich abdeckt und die Einsätze innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen.
Ja. Neue EU- oder nationale Gesetze können dazu führen, dass Tarife oder Bedingungen angepasst werden müssen. Daher ist eine regelmäßige Prüfung des Versicherungsschutzes empfehlenswert.
In den Standardtarifen in der Regel nicht. Für professionell genutzte Drohnen empfiehlt sich eine Cyber-Versicherung, z. B. bei Hacking, Datenverlust oder unbefugter Aufzeichnung.
Der Einsatz solcher Kameras unterliegt teils strengeren Datenschutzrichtlinien. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern die Nutzung gesetzeskonform erfolgt.
Ja. Behörden, BOS und eingetragene Vereine können über spezielle Sammelverträge mehrere Drohnen und Piloten gemeinsam absichern – oft mit günstigeren Konditionen.
Nein. Es besteht eine dauerhafte Deckung für alle Flüge im Rahmen der versicherten Nutzung (privat/gewerblich), solange die gesetzlichen Vorschriften und Tarifbedingungen eingehalten werden.
Ja, viele Versicherer decken auch den Betrieb von Drohnen während der Entwicklungs- oder Testphase ab. Voraussetzung ist eine klare Beschreibung des Einsatzzwecks und ggf. eine erhöhte Selbstbeteiligung im Tarif.
Ja. Während private FPV-Flüge in der Regel standardmäßig versichert sind, benötigen gewerbliche FPV-Einsätze – z. B. für Filmaufnahmen – oft spezielle Tarife mit erweitertem Deckungsumfang.
Ja, sofern der Tarif mehrere gleichzeitige Flüge erlaubt. Bei komplexen Einsätzen wie „Drohnen-Schwärmen“ (Swarming) ist meist eine individuelle Tariflösung notwendig.
Modifikationen an Firmware oder Software können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – insbesondere, wenn Sicherheitsfunktionen deaktiviert oder Herstellervorgaben verletzt wurden.
In Ausnahmefällen ja – sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für BVLOS-Flüge vorliegen und ein entsprechender Spezialtarif abgeschlossen wurde.
Ja, Kaskoversicherungen decken auch Schäden durch Bedienfehler oder Notlandungen – solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Derartige Vorfälle können strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden. Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden an Dritten ab – nicht Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
Nein, regelmäßige Updates des Herstellers müssen nicht gemeldet werden. Nur bei tiefgreifenden Eingriffen oder Drittsoftware kann eine Meldepflicht bestehen.
Ja, sofern die KI-Assistenzsysteme Teil der offiziellen Software sind und die Steuerung grundsätzlich durch den Piloten möglich bleibt. Rein autonome Flüge außerhalb der Sichtweite erfordern Sondertarife.
UAS-Gebiete mit eingeschränkter Nutzung erfordern besondere Genehmigungen. Eine Versicherung besteht nur, wenn die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt und dokumentiert werden.
Ja, sofern das Steuergerät vom Hersteller unterstützt wird und die Steuerung sicher durchgeführt werden kann. Bei nicht-zertifizierten Geräten kann im Schadensfall jedoch eine Prüfung erfolgen.
Solange kein Eigenverschulden oder verbotene Manipulation vorliegt, greift die Kaskoversicherung auch bei softwarebedingten Abstürzen. Eine lückenlose Dokumentation kann die Regulierung beschleunigen.
Ja, für Prototypen oder Eigenbauten kann Versicherungsschutz gewährt werden – meist im Rahmen individuell kalkulierter Tarife. Eine technische Beschreibung ist dafür erforderlich.
Ja, wenn die Veranstaltung den Sicherheitsrichtlinien entspricht (z. B. Netzabsperrung, Zuschauertrennung) und keine besonderen Ausschlüsse im Vertrag bestehen. Organisierte Rennveranstaltungen benötigen u. U. Zusatzschutz.
Ja, für Bildungseinrichtungen existieren oft Rahmenverträge mit günstigen Konditionen – z. B. für den Einsatz in Forschung, Ausbildung oder Projekten mit Studierenden.
Transportschäden sind in vielen Kaskotarifen mitversichert – z. B. bei Bruch durch Erschütterung oder Sturz im Auto. Schäden im aufgegebenen Fluggepäck unterliegen meist speziellen Bedingungen.
Ja, geografische Einschränkungen bestehen nur bei Tarifen mit Länderausschlüssen. Einsätze in Gebirgen oder Naturschutzgebieten müssen gesetzeskonform sein – sonst erlischt der Schutz.
Flüge mit fremden Drohnen im Ausland sind nur versichert, wenn der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt. In den meisten Fällen ist die Versicherung an das Eigentum der Drohne gekoppelt.