FAQ

FAQ - Drohnenversicherungen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Drohne während der Vertragslaufzeit wechseln?

Ja, ein Drohnenwechsel ist jederzeit während der Laufzeit möglich. Ein formloser schriftlicher Hinweis per Mail mit den relevanten Gerätedaten reicht aus – der Vertrag wird daraufhin entsprechend angepasst und Sie erhalten eine aktuelle Police. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch

Welche Strafe kann ich erwarten, wenn ich meine Drohne ohne Versicherung fliege?

Wer ohne Versicherung fliegt, handelt gesetzeswidrig und riskiert unbegrenzte Schadenersatzforderungen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher zwingend erforderlich.

Sind bei Ihnen Agrar Drohnen-Sprühflüge versichert?

Ja, Agrarflüge können durch einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein in den gewerblichen Tarifen der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Seit Juli 2017 ist dies möglich. Weitere Details zu Preisen und Leistungen...

Wo finde ich einen Versicherungsvergleich verschiedener Drohnen Haftpflicht-Versicherungen?

Auf versichertedrohne.de finden Sie eine sorgfältige Auswahl an Drohnen-Haftpflichtversicherungen. Diese basiert auf unserer fachlichen Einschätzung und dient Ihnen als Orientierungshilfe für die passende Entscheidung.

Wer steckt hinter versichertedrohne.de?

Der Dienst wird von versichertedrohne.de mit Sitz in Köln betrieben. Seit 2001 liegt unser Fokus auf speziellen Versicherungsbereichen, seit 2015 mit Schwerpunkt auf Drohnenversicherungen.

Wie und wo melde ich einen Versicherungsfall?

Schadenmeldungen können Sie immer per Mail an uns senden. Idealerweise senden Sie uns Fotos des Schadens sowie eine kurze Beschreibung des Hergangs – wir kümmern uns um die weitere Abwicklung.

Wie schnell bekomme ich bei Ihnen Versicherungsschutz für meine Drohne?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben im Online-Antrag erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz – noch am selben Tag und ohne Wartezeit.

Sind bei Ihnen BOS-Flüge versichert (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)?

Ja, Einsätze von BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind in unseren Angeboten eingeschlossen, sofern sie den allgemeinen Einsatzbedingungen entsprechen.

Ist der private Versicherungsschutz in Ihren gewerblichen Tarifen enthalten?

Ja, privates Fliegen ist in unseren gewerblichen Haftpflichttarifen und Kasko tarifen automatisch mitversichert. Die Kasko-Versicherung müssen Sie jedoch separat abschließen.

Kann ich im versicherteDrohne Tarif während der Laufzeit von einem Ihrer privaten Tarife in einen gewerblichen Tarif wechseln?

Ein Tarifwechsel von privat auf gewerblich ist jederzeit möglich. Der bisherige Tarif wird taggenau abgerechnet, und der neue gewerbliche Schutz tritt zu Ihrem gewünschten Termin in Kraft.

Kann ich während der Laufzeit im versicherteDrohne-Tarif von einem Tarif in einen anderen wechseln?

Ein Tarifwechsel (Upgrade) ist innerhalb des versicherteDrohne-Tarifs jederzeit umsetzbar. Der aktuelle Vertrag wird beendet und taggenau abgerechnet – der neue Tarif startet sofort zum vereinbarten Datum.

Wie schnell bekomme ich den Versicherungsnachweis bzw. das Zertifikat von Ihnen?

Unmittelbar nach Abschluss eines Vertrags im versicherteDrohne-Tarif erhalten Sie den Versicherungsschein, die Rechnung und das Zertifikat als PDF-Dokument. Diese Unterlagen dienen auch als offizieller Versicherungsnachweis.
Zudem sind die 750 000 SZR ( Sonderziehungsrechte) im Zertifikat mit aufgelistet.

Warum kann ich bei Ihnen Verträge nur mittels SEPA-Lastschrift abschließen?

Aufgrund der niedrigen Prämien und des Verwaltungsaufwands bieten wir ausschließlich SEPA-Lastschrift an. Erfahrungen zeigen, dass alternative Zahlungsarten überdurchschnittlich oft zu verspäteten Zahlungen führten.

Warum ist Ihre Drohnen-Kaskoversicherung eine Elektronikversicherung?

Unsere Kaskoversicherung fällt unter den Bereich Elektronikversicherung, da sie nicht nur die Drohne, sondern auch Zubehör wie Fernsteuerung, Smartphone, Tablet und FPV-Brillen mit einschließt.

Dürfen Minderjährige mit der Drohne fliegen, wenn diese bei Ihnen versichert ist?

Ja, Minderjährige dürfen unter Aufsicht fliegen. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer volljährig ist und die Verantwortung für den Betrieb der Drohne übernimmt und während der gesamten Flugzeit die Aufsicht durchführt.

Sind autonome Drohnenflüge bei Ihnen versichert?

Ja, autonome Flüge – etwa entlang vorprogrammierter Routen – sind versichert, sofern sie innerhalb der Sichtweite des Piloten erfolgen und dieser jederzeit eingreifen kann.

Kann ich auch langfristige Verträge bei Ihnen abschließen, um Rabatte zu erhalten?

Nein, wir bieten keine rabattierten Langzeitverträge an. Um das System einfach und flexibel zu halten, setzen wir ausschließlich auf einjährig laufende Verträge.

In welchen Ländern darf ich mit Ihrer Copter-Haftpflichtversicherung fliegen?

Der Versicherungsschutz gilt standardmäßig in ganz Europa laut LSW617G/LSW617H-Klauseln. Ein weltweiter Schutz kann optional hinzugebucht werden – mit Ausnahme bestimmter Tarife.

Sind Drohnenrennen bei Ihnen versichert (Drohnenrennen / FPV-Versicherung)?

Ja, Drohnenrennen (inkl. FPV-Racing) sind versichert, sofern alle Sicherheitsvorgaben des Veranstalters eingehalten werden – z. B. durch Netze abgesicherte Zuschauerbereiche.

Wer darf Ihre Drohnenversicherung abschließen?

Der Abschluss ist für volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie über den NV-Tarif auch für Kund:innen in Österreich möglich. Minderjährige benötigen einen volljährigen Versicherungsnehmer.

Gibt es im versicherteDrohne-Tarif bzw. der Drohnenversicherung eine Möglichkeit, Flüge in den USA und Kanada zu versichern?

Derzeit ist der Versicherungsschutz für Flüge in den USA und Kanada nicht verfügbar. Aufgrund der dort potenziell hohen Schadenssummen wird keine Deckung durch die Gesellschaften angeboten.

Drohnen-Kasko: Was muss ich im Schadenfall tun?

Im Schadensfall sollten Sie möglichst umgehend aussagekräftige Fotos sowie eine präzise Beschreibung des Hergangs einreichen – entweder an uns oder direkt an die Versicherung. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der Versicherungsbedingungen.

Bin ich bei Ihnen versichert, wenn ich Regeln nicht beachte?

Der Versicherungsschutz greift nur, wenn alle gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Verstöße können zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung führen.

Kann ich Ihre Drohnenversicherungen auch „manuell“ abschließen oder nur online?

Unsere Policen werden aus Gründen der Effizienz und Datensicherheit ausschließlich online abgeschlossen. Das Verfahren garantiert eine verschlüsselte und direkte Übermittlung Ihrer Daten. Bei Behörden und Hochschulen gilt auf Anfrage eine Sonderreglung.

Wie oft muss ich mich bei Ihnen um meinen Vertrag kümmern?

Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Änderungen erfolgen. Eine aktive Pflege ist nur bei Anpassungswünschen oder Datenänderungen erforderlich.

Bin ich bei Ihnen bei einem unbekannten technischen Defekt meiner Drohne versichert?

Ja, technische Defekte ohne eigenes Verschulden sind grundsätzlich versichert. In Einzelfällen wird geprüft, ob beispielsweise grobe Fahrlässigkeit oder ein Bedienfehler vorlag.

Bin ich bei Ihnen versichert, wenn der Akku meiner Drohne leer ist?

Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Schaden nicht auf eine Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Der Akkustand muss vor dem Flug geprüft werden – eine Missachtung kann den Versicherungsschutz gefährden.

Muss ich meinen Copter Ihrer Versicherung zusenden, wenn ich einen Versicherungsfall habe?

In der Regel reichen aussagekräftige Fotos des Schadens. In einigen Fällen wird eine physische Begutachtung der Drohne durch die Versicherung verlangt. Von daher wird darauf hingewiesen die Drohne vorerst gut aufzubewahren.

Kann ich die eingetragenen Piloten während der Vertragslaufzeit wechseln?

Ja, Änderungen der Pilotenliste sind jederzeit möglich. Unsere Haftpflichttarife decken grundsätzlich eine unbegrenzte Anzahl an Piloten ab.

FPV-Drohnenversicherung: Bin ich im FPV-Modus versichert?

Ja, der FPV-Betrieb ist versichert – allerdings nur, wenn ein Spotter (Sichtbeobachter) den direkten Sichtkontakt hält und bei Bedarf eingreifen kann.

Bin ich bei Ihnen bei einem Herstellerdefekt bzw. -fehler versichert?

Ja, Schäden durch Herstellerfehler sind versichert. In diesen Fällen kann die Versicherung mögliche Regressforderungen gegenüber dem Hersteller prüfen.

Wo finde ich die Seriennummer meiner Drohne?

Die Seriennummer befindet sich meist an der Unterseite der Drohne oder im Bereich des Akkufachs. Alternativ finden Sie sie auch in der Bedienungsanleitung Ihres Modells.

Kasko: Sind meine Kamera, Gimbal, Videobrillen und sonstiges Zubehör mitversichert?

Ja, im Rahmen der Kaskoversicherung ist auch das Zubehör wie Kamera, Gimbal, Fernsteuerung, FPV-Brille oder Smartphone mitversichert – sofern es zur Drohnensteuerung verwendet und als Versicherungssumme mit angegeben wird.

Ist bei Ihnen ein Flyaway meiner Drohne versichert?

Ein unverschuldeter Kontrollverlust („Flyaway“) ist über die Haftpflichtversicherung abgedeckt, sofern dadurch ein Schaden verursacht wird. Für den Verlust der Drohne greift ggf. die Kasko.

Sind bei Ihnen Nachtflüge mit der Drohne versichert?

Ja, Nachtflüge sind versichert, solange alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden – insbesondere eine vorgeschriebene Beleuchtung der Drohne.

Bieten Sie Ihre Drohnenversicherung auch in Österreich an?

Ja, für Kunden mit Wohnsitz in Österreich bieten wir Drohnen-Haftpflichtversicherungen über unseren versicherteDrohne-Tarif an. Kaskoversicherungen stehen derzeit ausschließlich für in Deutschland wohnhafte Personen zur Verfügung.

Wie ist die Rechtslage beim Erstellen von Luftaufnahmen von Gebäuden oder Personen mit meiner Drohne?

Luftaufnahmen unterliegen den gleichen rechtlichen Vorgaben wie herkömmliche Fotografien. Es gelten insbesondere Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte – das Filmen oder Fotografieren ohne Zustimmung kann rechtliche Folgen haben.

Ab wann ist eine Versicherung für meinen Quadrocopter notwendig?

Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – und zwar bereits vor dem ersten Flug, unabhängig von Gewicht oder Nutzung. Ohne gültige Police ist der Betrieb nicht erlaubt.

Bieten Sie auch eine Versicherung für Kameras & Fotoapparate an?

Ja, Kameras und Fotoapparate können im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert werden, sofern sie Bestandteil des Drohnen-Equipments sind.

Darf ich selbst Reparaturen am Copter (nach Ablauf der Gewährleistung) vornehmen?

Ja, eigene Reparaturen sind erlaubt – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht durchgeführt. Verwendete Ersatzteile und Umbauten müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Kann ich meine Drohne bei Ihnen weltweit versichern?

Ja, optional ist ein weltweiter Versicherungsschutz verfügbar – jedoch nicht für alle Tarife. Vermietungs- und BOS-Tarife sind hiervon ausgeschlossen.

Was hat es mit der Drohnen-Vermieter-Haftpflichtversicherung auf sich?

Diese spezielle Versicherung richtet sich an Gewerbetreibende, die Drohnen an Dritte vermieten. Sie bietet Schutz für Schäden, die im Rahmen der Vermietung entstehen.

Warum sind Ihre Drohnen-Haftpflichttarife so günstig?

Unsere günstigen Tarife resultieren aus langjähriger Erfahrung, schlanken Verwaltungsstrukturen und dem gezielten Fokus auf Drohnenversicherungen. So können wir hochwertige Absicherung zu attraktiven Preisen anbieten.

Kann ich meine Drohne gegen Absturz versichern (Drohnen-Absturzversicherung)?

Ja, über unsere Kaskoversicherung sind auch Schäden durch Absturz – z. B. durch technische Fehler oder Bedienungsfehler – abgedeckt. So sind Sie auch im Ernstfall finanziell abgesichert.

Was ist die LSW617G-Klausel?

Die Klausel LSW617G beschreibt geografische Ausschlüsse im Versicherungsschutz. Sie legt fest, in welchen Regionen bestimmte Schäden oder Verluste vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Was taugt die Drohnenversicherung der HUK, Gothaer, Zurich, Allianz, DMO & DMFV?

Die Leistungen dieser Anbieter und Verbände variieren stark hinsichtlich Preis, Deckungssummen und enthaltenem Schutz. Ein detaillierter Vergleich hilft dabei, das passende Angebot für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.

Ab wann bzw. ab welchem Gewicht ist eine Drohne versicherungspflichtig?

In Deutschland gilt für alle Drohnen – unabhängig vom Gewicht – eine gesetzliche Versicherungspflicht. Auch Drohnen unter 250 Gramm müssen haftpflichtversichert sein.

Ab wann braucht man einen Drohnenführerschein?

Ein sogenannter Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO ist seit 2021 nicht mehr gültig!)
Kompetenznachweis A1/A3( kleiner Drohnenführerschein) ist ab einem Abfluggewicht von Drohnen über 250 Gramm Pflicht.
2. Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) Pflicht für
Drohnen über 500 g,
Sonderfälle (ohne Führerschein möglich): Drohnen unter 250 g ohne Kamera (z. B. Spielzeugdrohnen) Drohnen unter 250 g mit Kamera, aber nur zu rein privaten Zwecken, dann reicht oft eine Registrierung des Betreibers

Wie sieht es mit zusätzlichem Gewicht (z. B. durch externe Kameras) aus?

Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist das Gesamtgewicht der Drohne inklusive Zubehör entscheidend. Zusätzliche Anbauten wie Kameras müssen in die Gewichtsberechnung einbezogen werden.

Sind nicht originale Landegestelle versichert?

Ja, alternative Landegestelle sind versichert – sofern sie fachgerecht installiert wurden und keine sicherheitsrelevanten Vorschriften verletzen.

Was bedeutet „Autonomes Fliegen“ im Rahmen der Drohnen-Haftpflicht?

Autonomes Fliegen umfasst Funktionen wie „Return to Home“ oder „Waypoints“. Versicherungsschutz besteht, solange die Drohne in Sichtweite bleibt und der Pilot jederzeit eingreifen kann.

Verliere ich den Versicherungsschutz beim Anbringen zugelassener Anbauteile (z. B. Propellerschutz)?

Nein, der Versicherungsschutz bleibt bestehen – vorausgesetzt, die Anbauteile sind zugelassen und sachgemäß montiert.

Was ist das Baujahr meiner Drohne und warum ist es relevant?

Das Baujahr ist für die Risikoabschätzung und Beitragskalkulation relevant. Ältere Drohnen weisen erfahrungsgemäß ein höheres Ausfallrisiko auf.

Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich an meinem Copter Veränderungen vornehme?

Grundsätzlich bleibt der Haftpflichtschutz bestehen. Bei unsachgemäßen oder sicherheitsrelevanten Umbauten kann der Schutz jedoch entfallen – besonders im Bereich der Kaskoversicherung.

Was bedeutet die LSW617H-Klausel?

Die LSW617H-Klausel definiert geografische Einschränkungen im Versicherungsschutz. Sie bestimmt, in welchen Ländern Schäden oder Ansprüche nicht abgesichert sind.

Wie lange laufen Ihre Verträge (Kasko + Haftpflicht)?

Unsere Verträge haben eine feste Laufzeit von einem Jahr. Sie verlängern sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

Was bedeutet der Begriff „Gefährdungshaftung“ im Rahmen der Copter-Haftpflicht?

Die Gefährdungshaftung besagt, dass der Halter der Drohne auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haftet, die durch den Drohnenbetrieb entstehen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und vergleichbar mit der Kfz-Haftpflicht.

DJI Phantom 4 & DJI Mavic Air/Pro: Wo günstig haftpflicht versichern?

Für Modelle wie DJI Phantom 4, Mavic Air oder Mavic Pro bieten wir spezielle Haftpflichttarife an. Diese erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und bieten gleichzeitig ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Was kostet die Drohnen-Haftpflichtversicherung im versicherteDrohne-Tarif oder GVO-Tarif?

Die Haftpflichtversicherung im versicherteDrohne-Tarif beginnt bereits ab 49,99 Euro jährlich inklusive Versicherungssteuer – ideal für private Drohnenpiloten oder im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung ist die Drohne sogar schon ab 29,75 € inklusive Versicherungssteuer versicherbar.

Gibt es ein Schadenersatzlimit bei durch Copter verursachten Personen- oder Sachschäden?

Ja, das Luftverkehrsgesetz legt ein Schadenersatzlimit von bis zu 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) fest. Bei Personenschäden liegt die Höchstgrenze bei 3.000.000 SZR.

Gibt es Nachteile, wenn ich meine Drohne über Sie haftpflicht versichere?

Unsere Haftpflichttarife sind speziell auf Drohnennutzer zugeschnitten. Aktuell bestehen keine bekannten Nachteile – sollten Kundenprobleme auftreten, reagieren wir mit individueller Lösung und Serviceanpassung.

Wie hoch darf meine Drohne fliegen?

Die maximale gesetzlich erlaubte Flughöhe für Drohnen beträgt 100 Meter über Grund. Für höhere Flüge ist eine spezielle Genehmigung der Luftfahrtbehörde erforderlich.

Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

Sie erreichen uns über das Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an mail@versicherdich.de. Wir antworten schnellstmöglich auf Ihre Anfrage.

Ist eine Drohnenversicherung wirklich Pflicht?

Ja, seit 2017 ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig vom Gewicht oder Einsatzzweck der Drohne. Ein Verstoß kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Welche Versicherung steht hinter Ihren Tarifen?

Unsere Versicherungstarife werden in Zusammenarbeit mit der GVO Versicherung angeboten – einem erfahrenen Anbieter für Luftfahrtversicherungen mit hoher Kompetenz im Drohnensektor.

Drohnenversicherung Kurzzeit: Monatlich / täglich kündbar?

Für Nutzer mit kurzfristigem Bedarf bieten wir auch flexible Kurzzeit-Versicherungen an. Diese können je nach Tarif monatlich oder sogar täglich gekündigt werden – ideal für zeitlich begrenzte Einsätze.

Drohnenversicherung für Feuerwehr & Feuersozietäten

Für Einsatzkräfte wie Feuerwehren oder Feuersozietäten bieten wir spezielle Tarife an, die auf die Anforderungen behördlicher Drohneneinsätze abgestimmt sind. Gern beraten wir individuell.

Darf ich meine Drohne nachts oder im Dunkeln fliegen?

Nachtflüge sind erlaubt, sofern alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt insbesondere die Ausstattung der Drohne mit geeigneter Beleuchtung und ggf. eine Genehmigung.

Ist meine Drohne versichert, wenn ich sie im Wohngebiet fliege?

Der Flug über Wohngebieten ist gesetzlich stark eingeschränkt. Wer ohne entsprechende Genehmigung in solchen Bereichen fliegt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.

Warum ist die private Kaskoversicherung der HDI eine Elektronikversicherung?

Diese Police ist als Elektronikversicherung konzipiert, da sie auch Zubehör wie Kameras, Steuerungen und Monitore mit absichert – ideal für moderne Drohnen-Setups mit komplexem Equipment.

Wie muss ich meine Drohne zur Rehkitzrettung versichern?

Für Rehkitzrettungseinsätze gelten besondere Anforderungen. Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist notwendig, insbesondere bei Flügen über landwirtschaftlichen Flächen. Beratung wird empfohlen.

Ab welchem Gewicht ist eine Drohne versicherungspflichtig?

In Deutschland gilt: Jede Drohne ist versicherungspflichtig – unabhängig vom Gewicht. Auch Modelle unter 250 Gramm benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung.

Darf meine Drohne auf meinem eigenen Grundstück fliegen?

Ja, solange keine Gefährdung oder Belästigung Dritter vorliegt. Auch auf dem eigenen Grundstück gelten die allgemeinen Luftfahrt- und Datenschutzvorschriften.

Multicopter-Versicherung für kontrollierten Luftraum?

Ja, unsere Tarife ermöglichen Einsätze im kontrollierten Luftraum – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten und ggf. erforderliche Genehmigungen sind vorhanden.

Darf ich mit meiner Drohne über ein fremdes Grundstück oder im Wohngebiet fliegen?

Ein Überflug ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Privatsphäre Dritter darf nicht verletzt werden. Start und Landung erfordern in jedem Fall das Einverständnis des Grundstückseigentümers.

Sind Spielzeugdrohnen versicherungspflichtig (unter 250 Gramm)?

Ja – in Deutschland ist jede Drohne versicherungspflichtig, unabhängig vom Gewicht oder der technischen Ausstattung. Auch als „Spielzeug“ eingestufte Drohnen unter 250 g benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung.

Drohnenversicherung für Feuerwehr & BOS (Behörden mit Sicherheitsaufgaben)

Spezielle Versicherungstarife für BOS-Einsätze bieten maßgeschneiderten Schutz für Polizei, Feuerwehr oder andere Einsatzorganisationen. Sie decken auch risikoreiche und einsatzkritische Flüge ab.

Kann ich auch RC-Flugmodelle wie Modellhubschrauber versichern?

Ja, unsere Versicherungen umfassen auch klassische RC-Flugmodelle, etwa Modellhubschrauber oder Flugzeuge – je nach Tarif für Freizeit- oder Wettbewerbseinsatz.

Kann ich als Deutscher im Ausland Ihre Versicherungspolicen abschließen?

Ein Abschluss ist nur mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich möglich. Für Deutsche im Ausland empfehlen wir die Prüfung alternativer Anbieter, die internationalen Versicherungsschutz ermöglichen.

Bieten Sie Ihre Drohnenversicherung auch in der Schweiz an?

Aktuell sind unsere Haftpflicht- und Kaskoversicherungen nicht für die Schweiz freigeschaltet. Eine Ausweitung des Angebots wird geprüft.

Kasko: Ist ein Absturz ins Wasser versichert?

Ja, Wasserschäden – z. B. bei einem Absturz in einen See – sind über die Kasko in der Regel abgedeckt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder ein Ausschlussgrund vorliegt. Die Drohne muss jedoch immer geborgen werden.

Welche Drohnenversicherung für mehrere Drohnen?

Für Besitzer mehrerer Drohnen gibt es spezielle Multikopter-Tarife, bei denen mehrere Fluggeräte unter einem Vertrag versichert werden können – für Privat- oder Gewerbekunden.

Welche Drohnenversicherung für mehrere Piloten?

Unsere Tarife erlauben die Absicherung mehrerer Piloten unter einem Vertrag. Ideal für Teams, Familien oder Unternehmen mit wechselnden Drohnenführern.

Drohnenversicherung ohne Privathaftpflicht – wo abschließen?

Für Drohnenpiloten, die keine Privathaftpflichtversicherung nutzen oder kombinieren möchten, bieten wir eigenständige Drohnen-Haftpflichttarife – speziell zugeschnitten auf private und gewerbliche Einsätze.

Welche Deckungssumme sollte ich wählen?

Die empfohlene Deckungssumme hängt vom Risikoprofil ab. Bereits der Basistarif für Privatnutzer bietet 3 Mio. Euro – deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Höhere Tarife sichern auch große Sach- oder Personenschäden ab.

Was kostet eine Drohnenversicherung?

Die Beiträge variieren je nach Tarif und Leistungspaket. Günstige Tarife für Privatnutzer starten bereits bei rund 30 € im Jahr, gewerbliche Tarife liegen in der Regel zwischen 70 € und 150 €, je nach Einsatzart und Deckung.

Ist eine Drohnenversicherung wirklich notwendig?

Ja, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf keine Drohne – unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck – gestartet werden.

Geschäftliche Drohnenversicherung für Unternehmen – lohnt sich das?

Für Unternehmen ist eine gewerbliche Drohnenversicherung essenziell. Sie deckt auch spezielle Risiken wie Vermietung, BOS-Einsätze oder Filmproduktionen ab – mit maßgeschneiderten Tarifen und höherer Deckungssumme.

Welche Versicherung für DJI Neo, DJI Flip, DJI  Matrice 4T, DJI  Mavic 4 Pro, DJI  Mini 4 K und DJI  Air 3 S?

Auch diese beliebten DJI-Modelle unterliegen der Versicherungspflicht. Unsere Tarife sind exakt auf solche Geräte ausgelegt – inklusive Kasko-Option für Flyaways, Abstürze oder Wasserschäden.

Was deckt eine Drohnen-Kaskoversicherung konkret ab? (Absturz, Wasser)

Die Kasko schützt vor Schäden am Fluggerät selbst – z. B. durch Absturz, Wind, Wassereinwirkung oder Bedienfehler. Zubehör wie Kamera, Gimbal oder Fernsteuerung ist je nach Tarif ebenfalls abgesichert.

Versicherung für Eigenbau-Drohnen – geht das?

Ja, auch individuell gebaute Drohnen können versichert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Mindeststandards sowie eine exakte Gerätebeschreibung. Eine kurze Beratung ist empfehlenswert.

Beste Versicherung für Drohnenvereine?

Für eingetragene Vereine bieten wir Gruppenlösungen und Sondertarife mit individueller Absicherung für Mitglieder und Fluggeräte – inklusive Event- oder Rennabsicherung.

Was tun bei Versicherungswechsel (z. B. Delvag, NV-Versicherung, HDI kündigt)?

Nach einer Kündigung durch den Vorversicherer (z. B. Delvag) ist ein nahtloser Wechsel empfehlenswert. Über unser Vergleichsportal finden Sie sofort verfügbare Alternativen mit Sofortschutz.

Gibt es Kombi-Versicherungen für Drohne, Kamera und Zubehör?

Ja, bestimmte Kaskotarife decken neben der Drohne auch das gesamte Zubehör ab – inklusive Kamera, Gimbal, Fernbedienung, Smartphone, Tablet oder FPV-Brille. Ideal für professionelle Anwender.

Was ist ein „Flyaway“ und bin ich dagegen versichert?

Ein „Flyaway“ beschreibt den unkontrollierten Abflug einer Drohne ohne Eingriffsmöglichkeit. Die Haftpflicht greift bei Fremdschäden – für den Verlust der Drohne ist eine Kaskoversicherung erforderlich.

Muss meine Drohne registriert sein, um versichert zu sein?

Ja. Seit der EU-Drohnenverordnung 2021 müssen Drohnenbetreiber ihre Drohne registrieren und eine eID sichtbar anbringen. Die Versicherung verlangt meist die Registrierungsnummer für die Policierung.

Ist ein Spotter bei FPV-Flügen Pflicht?

Ja, bei FPV-Flügen außerhalb direkter Sichtverbindung ist ein Spotter gesetzlich vorgeschrieben. Nur dann besteht auch vollständiger Versicherungsschutz im Schadensfall.

Welche Nachweise benötige ich im Schadensfall?

Für eine schnelle Regulierung sollten Sie bereitstellen: Fotos vom Schaden, Beschreibung des Vorfalls, evtl. Videoaufnahmen und – falls notwendig – die Seriennummer und Rechnung der Drohne.

Gilt meine Drohnenversicherung auch bei Indoor-Flügen?

Ja, der Versicherungsschutz gilt in der Regel auch für Indoor-Flüge – vorausgesetzt, es gelten keine vertraglichen Ausschlüsse und alle Sicherheitsvorgaben werden eingehalten.

Wie kann ich den aktuellen Tarif kündigen?

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen – idealerweise per E-Mail oder über das Kundenportal. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Ablauf der Versicherungsperiode.

Was passiert, wenn ich meine Drohne gewerblich nutze, aber privat versichert bin?

In diesem Fall besteht kein gültiger Versicherungsschutz. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit entsprechendem Tarif abgesichert – andernfalls kann die Leistung im Schadenfall verweigert werden.

Gibt es Tarife speziell für Film- und TV-Produktionen?

Ja, einige Anbieter bieten spezielle Tarife für Foto- und Filmproduktionen mit erweiterten Deckungssummen, höherem Zubehörschutz und internationaler Gültigkeit.

Wird mein Versicherungsschutz auf Drohnenmessen oder Events anerkannt?

Ja – sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Einsatz nicht im Rahmen von Wettbewerben mit erhöhtem Risiko erfolgt. Eventeinsätze sollten vorher kurz mit dem Anbieter abgestimmt werden.

Welche Rolle spielt die EU-Drohnenverordnung für meine Versicherung?

Die EU-Drohnenverordnung legt u. a. fest, welche Führerscheine, Registrierungspflichten und Risikoklassen gelten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist meist Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz.

Was ist die Open-, Specific- und Certified-Kategorie?

Diese drei Kategorien beschreiben Risikoklassen für Drohneneinsätze:
Open: Standard-Anwendungen mit geringem Risiko
Specific: Höheres Risiko, z. B. über Menschenmengen
Certified: Hohe Risiken, z. B. im urbanen FlugverkehrJe nach Kategorie kann eine spezielle Versicherung notwendig sein.

Deckt die Versicherung auch Verstöße gegen Flugverbotszonen?

Nein. Flüge in gesperrten oder verbotenen Zonen sind nicht versichert. Verstöße gegen die LuftVO führen i. d. R. zum Verlust des Versicherungsschutzes – unabhängig von der Ursache des Schadens.

Was passiert, wenn ich vergessen habe, meine Drohne anzumelden?

Ein fehlender Betreiber- oder EU-Kompetenznachweis kann dazu führen, dass im Schadenfall keine Leistung erfolgt – da eine gesetzeswidrige Nutzung vorliegt. Registrierung und eID sind zwingend notwendig.

Gilt der Versicherungsschutz auch für autonome Lieferdrohnen?

Versicherbar sind auch Liefer- oder Transportdrohnen, sofern der Tarif dies ausdrücklich abdeckt und die Einsätze innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Können sich Drohnen-Versicherungsbedingungen durch neue Gesetze ändern?

Ja. Neue EU- oder nationale Gesetze können dazu führen, dass Tarife oder Bedingungen angepasst werden müssen. Daher ist eine regelmäßige Prüfung des Versicherungsschutzes empfehlenswert.

Bin ich bei Datensicherheits- oder Cybervorfällen versichert?

In den Standardtarifen in der Regel nicht. Für professionell genutzte Drohnen empfiehlt sich eine Cyber-Versicherung, z. B. bei Hacking, Datenverlust oder unbefugter Aufzeichnung.

Was ist beim Einsatz von Wärmebild-, Zoom- oder Nachtsichtkameras zu beachten?

Der Einsatz solcher Kameras unterliegt teils strengeren Datenschutzrichtlinien. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern die Nutzung gesetzeskonform erfolgt.

Kann ich als Verein oder Behörde einen Sammelvertrag für mehrere Drohnen abschließen?

Ja. Behörden, BOS und eingetragene Vereine können über spezielle Sammelverträge mehrere Drohnen und Piloten gemeinsam absichern – oft mit günstigeren Konditionen.

Muss ich jeden Flug bei der Versicherung melden?

Nein. Es besteht eine dauerhafte Deckung für alle Flüge im Rahmen der versicherten Nutzung (privat/gewerblich), solange die gesetzlichen Vorschriften und Tarifbedingungen eingehalten werden.

Kann ich meine Drohne auch während des Testbetriebs versichern?

Ja, viele Versicherer decken auch den Betrieb von Drohnen während der Entwicklungs- oder Testphase ab. Voraussetzung ist eine klare Beschreibung des Einsatzzwecks und ggf. eine erhöhte Selbstbeteiligung im Tarif.

Gibt es Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem FPV-Flug in der Versicherung?

Ja. Während private FPV-Flüge in der Regel standardmäßig versichert sind, benötigen gewerbliche FPV-Einsätze – z. B. für Filmaufnahmen – oft spezielle Tarife mit erweitertem Deckungsumfang.

Können mehrere Copter gleichzeitig im Flug versichert sein?

Ja, sofern der Tarif mehrere gleichzeitige Flüge erlaubt. Bei komplexen Einsätzen wie „Drohnen-Schwärmen“ (Swarming) ist meist eine individuelle Tariflösung notwendig.

Wird meine Versicherung ungültig, wenn ich die Firmware meiner Drohne modifiziere?

Modifikationen an Firmware oder Software können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – insbesondere, wenn Sicherheitsfunktionen deaktiviert oder Herstellervorgaben verletzt wurden.

Gibt es Versicherungsschutz für sogenannte „Beyond Visual Line of Sight“-Flüge (BVLOS)?

In Ausnahmefällen ja – sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für BVLOS-Flüge vorliegen und ein entsprechender Spezialtarif abgeschlossen wurde.

Sind Notlandungen und Fehlbedienungen ebenfalls versichert?

Ja, Kaskoversicherungen decken auch Schäden durch Bedienfehler oder Notlandungen – solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Was passiert, wenn ich mit meiner Drohne ein anderes Luftfahrzeug gefährde?

Derartige Vorfälle können strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden. Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden an Dritten ab – nicht Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

Muss ich meine Versicherung informieren, wenn ich ein Firmware- oder Software-Update installiere?

Nein, regelmäßige Updates des Herstellers müssen nicht gemeldet werden. Nur bei tiefgreifenden Eingriffen oder Drittsoftware kann eine Meldepflicht bestehen.

Sind künstlich gesteuerte Drohnen mit KI-Flugmodi versicherbar?

Ja, sofern die KI-Assistenzsysteme Teil der offiziellen Software sind und die Steuerung grundsätzlich durch den Piloten möglich bleibt. Rein autonome Flüge außerhalb der Sichtweite erfordern Sondertarife.

Gibt es Versicherungsschutz für Flüge in UAS-Cluster-Zonen?

UAS-Gebiete mit eingeschränkter Nutzung erfordern besondere Genehmigungen. Eine Versicherung besteht nur, wenn die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt und dokumentiert werden.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Betrieb mit alternativen Steuergeräten (z. B. Gamepad, Tablet)?

Ja, sofern das Steuergerät vom Hersteller unterstützt wird und die Steuerung sicher durchgeführt werden kann. Bei nicht-zertifizierten Geräten kann im Schadensfall jedoch eine Prüfung erfolgen.

Was passiert, wenn meine Drohne durch einen Softwarefehler abstürzt?

Solange kein Eigenverschulden oder verbotene Manipulation vorliegt, greift die Kaskoversicherung auch bei softwarebedingten Abstürzen. Eine lückenlose Dokumentation kann die Regulierung beschleunigen.

Besteht Versicherungsschutz bei Prototyp-Flügen oder Einzelanfertigungen?

Ja, für Prototypen oder Eigenbauten kann Versicherungsschutz gewährt werden – meist im Rahmen individuell kalkulierter Tarife. Eine technische Beschreibung ist dafür erforderlich.

Sind Indoor-Events wie Drohnen-Rennen oder Shows ebenfalls abgedeckt?

Ja, wenn die Veranstaltung den Sicherheitsrichtlinien entspricht (z. B. Netzabsperrung, Zuschauertrennung) und keine besonderen Ausschlüsse im Vertrag bestehen. Organisierte Rennveranstaltungen benötigen u. U. Zusatzschutz.

Gibt es spezielle Drohnenversicherungen für Hochschulen und Bildungseinrichtungen?

Ja, für Bildungseinrichtungen existieren oft Rahmenverträge mit günstigen Konditionen – z. B. für den Einsatz in Forschung, Ausbildung oder Projekten mit Studierenden.

Was ist beim Transport der Drohne im Flugzeug oder Auto versichert?

Transportschäden sind in vielen Kaskotarifen mitversichert – z. B. bei Bruch durch Erschütterung oder Sturz im Auto. Schäden im aufgegebenen Fluggepäck unterliegen meist speziellen Bedingungen.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Gebirge oder schwer zugänglichem Gelände?

Ja, geografische Einschränkungen bestehen nur bei Tarifen mit Länderausschlüssen. Einsätze in Gebirgen oder Naturschutzgebieten müssen gesetzeskonform sein – sonst erlischt der Schutz.

Was gilt bei Flügen im Ausland mit Mietdrohnen?

Flüge mit fremden Drohnen im Ausland sind nur versichert, wenn der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt. In den meisten Fällen ist die Versicherung an das Eigentum der Drohne gekoppelt.

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