Die EU Drohnenverordnung gilt für alle EU Staaten und Bürger bei der Nutzung von Drohnen und ist in Deutschland durch das Luftfahrtbundesamt im Luftverkehrsgesetz geregelt. Sie regelt verschiedene Richtlinien rund um den Flug mit der Drohne.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Kategorisierung der verschiedenen Drohneneinsätze und welche Grundlagen dafür vorliegen müssen. So ist geregelt, wo und wie Drohnen mit welchem Gewicht geflogen werden dürfen. Hinzu kommt die Regelung zur nötigen Schulung für die einzelnen Flugarten, die der Pilot haben muss.
Des Weiteren ist klar festgelegt, wie die Drohne angemeldet und registriert sein muss. Auch die Festlegung eines Versicherungszwangs durch den Gesetzgeber ist hier festgeschrieben und genau definiert. Alle Tarife der einzelnen Anbieter einer Drohnenversicherung richten sich nach den hier geschaffenen Regeln.
Weitere Regelungen beziehen sich auf Flugverbotszonen und Randthemen wie den Datenschutz beim Flug mit aufnahmefähigen Drohnen im privaten und gewerblichen Bereich.