Glossar: Drohnenkategorien nach EU-Recht

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Alle Informationen zu Drohnenkategorien nach EU-Recht

Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnen in drei grundlegende Kategorien ein, die jeweils unterschiedliche Versicherungsanforderungen mit sich bringen. Die "Offene Kategorie" (Open) ist für Standardeinsätze konzipiert und umfasst Drohnen bis 25 kg, die in Sichtweite und maximal 120 Meter hoch fliegen dürfen. Diese Kategorie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt, die jeweils spezifische Versicherungsanforderungen haben.

Drohnenkategorien nach EU-Recht

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Die "Spezifische Kategorie" (Specific) und die "Zertifizierte Kategorie" (Certified) sind für risikoreiche Einsätze vorgesehen und erfordern umfangreichere Versicherungslösungen. Während in der Specific-Kategorie noch individuelle Versicherungslösungen möglich sind, orientieren sich die Anforderungen in der Certified-Kategorie an den Standards der bemannten Luftfahrt. Die Versicherungsprämien und -bedingungen richten sich dabei nach der jeweiligen Risikobewertung des konkreten Einsatzszenarios.

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