Drohnenflüge auf dem eigenen Grundstück sollten doch eigentlich kein Problem sein: So könnte man jedenfalls denken. Doch Drohnenpiloten müssen auch hier viele Regeln im Luftverkehrsgesetz beachten und umsetzen. Denn auch hier kann vor allem bei dichten Grundstücken ein Absturz beim Nachbarn Schäden verursachen, etwa am Dach mit Photovoltaik-Anlage. Oder die Nachbarn fühlen sich in Ihren Persönlichkeitsrechten gestört. Wie Sie die gesetzlichen Fallstricke vermeiden, erfahren Sie jetzt in diesem Artikel.
Versichertedrohne.de ist Ihr Ansprechpartner als Drohnen Pilot für alles rund um das Thema Drohne. Wir beraten und informieren Sie zu gesetzlichen Vorschriften und geben Tipps zur Nutzung der Fluggeräte. Drohnenbesitzer haben außerdem die Möglichkeit bei uns Versicherungen für die Drohnen zu vergleichen und direkt abzuschließen. Warum dieser Schutz wichtig ist, finden wir jetzt heraus,
Die Drohnenverordnung für den Einsatz eines "Unbemannten Luftfahrtsystems" ist in Deutschland durch das Luftfahrt-Bundesamt im Luftverkehrsgesetz geregelt und schreibt viele Vorschriften beim Fliegen mit einer Drohne im deutschen Luftraum vor. Grundsätzlich ist hier geregelt, dass der Flug über das eigene Grundstück und im Wohngebiet nicht verboten ist. Der Luftraum ist nicht gesperrt - etwa wie bei einem Flughafen - und so kann hier ohne triftigen Grund geflogen werden.
Doch wer in Garten und Co. durchstarten möchte, muss beachten, dass dies nur für Drohnen zwischen 250 Gramm und 5 Kilo gilt. Außerdem ist das Fliegen nur dann gestattet, wenn sich die Drohne immer in Sichtweite des Drohnenpiloten befindet. Außerdem ist der Einsatz einer Drohne auch nur dann erlaubt, wenn das Gerät nicht höher als 100 Meter fliegt. Dies gilt für das Fliegen über Grundstücke genauso wie sonst im Luftraum meistens auch. Viele dieser Richtlinien sind in der gesamten EU in der EU Drohnenverordnung genau geregelt und wurden in Deutschland und fast allen EU Staaten genauso übernommen.
Wichtig für den Einsatz auf dem eigenen Grundstück ist außerdem, dass es bei der Nutzung einer Kamera an der Drohne weitere Richtlinien gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Auch auf dem eigenen Grundstück kann eine solche Kamera die Persönlichkeitsrechte von anderen Personen verletzen: Dies gilt vor allem in dicht bewohnten Wohngebieten. Es ist also beim Fliegen und Filmen wichtig, dass niemand auf den Aufnahmen ist, der seine Privatsphäre gewahrt wissen will und sein Recht am eigenen Bild nicht einfach abtritt.
Neben dem Abstand zum Boden bei einem Überflug und der Einhaltung der Flugverbote an einigen Orten gibt es allerdings einen weiteren wichtigen Aspekt: Die Nutzung der Drohne darf nur erfolgen, wenn diese rechtssicher und LuftVG konform versichert ist. Hierfür gibt es ähnlich wie beim Auto Haftpflichtversicherungen speziell für Drohnen. Diese versichern bei Flugunfällen des Eigentümers, bei denen Menschen oder Sachwerte zu Schaden kommen.
Bei uns finden Sie viele Anbieter von Drohnenversicherungen und auch Tarife direkt aus unserem Angebotssortiment. Diese warten mit hohen Versicherungssummen und einer unbegrenzten Anzahl an Piloten auf, die Ihre Drohnen dann führen dürfen- so können Sie jedes mal fliegen lassen. Diese und weitere Optionen können Sie auf unserer Seite direkt individualisieren und so den perfekten Schutz zusammenstellen.
Wenn auch Sie sich für die Versicherung einer Drohne bei uns interessieren, dann können Sie direkt auf unserer Seite vergleichen und abschließen. Außerdem stehen wir Ihnen natürlich jederzeit per E-Mail für etwaige Fragen zur Verfügung.
Durch die gesetzliche Vorschrift zur Halterhaftlichtversicherung für Drohnen sind Sie gegen Ansprüche von Dritten abgesichert
Eine gewerbliche Drohnen Versicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die im Einsatz von Drohnen bei der Vermietung auftreten können. Dazu gehören Schäden durch Abstürze, Kollisionen und technische Defekte. Darüber hinaus sind auch Haftpflichtansprüche abgedeckt, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen können, beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Verletzungen von Personen. Eine umfassende Deckung stellt sicher, dass Drohnenvermieter im Schadensfall finanziell abgesichert sind.
Eine spezielle Drohnenversicherung für Drohnenvermieter ist notwendig, weil Drohnen teure und empfindliche Geräte sind, die vielfältigen Risiken ausgesetzt sind. Bei der Vermietung an Dritte können Schäden durch Unfälle oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, die hohe Kosten verursachen können. Eine maßgeschneiderte Versicherung bietet Schutz vor materiellen Schäden und Haftpflichtansprüchen und gewährleistet, dass Ihr Geschäftsbetrieb im Schadensfall nicht beeinträchtigt wird.
Den Versicherungsbeitrag für Ihre gewerblichen Drohnen können Sie ganz einfach online berechnen. Auf der Website von versichertedrohne.de steht Ihnen ein benutzerfreundlicher Beitragsrechner zur Verfügung. Geben Sie einfach die relevanten Informationen zu Ihren Drohnen und Ihrem Einsatzgebiet ein, und der Rechner ermittelt den passenden Versicherungsbeitrag für Sie. So erhalten Sie in wenigen Klicks eine individuelle und transparente Kostenschätzung, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung hilft.
Versichertedrohne.de ist der ideale Partner für gewerbliche Drohnenversicherungen, da wir über langjährige Erfahrung und umfassende Expertise in diesem speziellen Bereich verfügt. Mit tiefem Verständnis für die Anforderungen von Drohnenvermietern bietet unser Team von versichertedrohne.de maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Branche abgestimmt sind. Wir zeichnen uns durch Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und einen hervorragenden Kundenservice aus. Zudem können Sie den Versicherungsbeitrag einfach und schnell online berechnen und sich individuell beraten lassen, um die bestmögliche Versicherungslösung für Ihre Anforderungen zu finden.