Der Vergleich von Drohnen Haftpflicht Versicherungen entscheidet über die Kosten und die Leistungen im Schadensfall. Wir liefern eine unabhängige Grundlage für Ihren idealen Tarif.
Eine Drohnenversicherung ist ein wichtiger Aspekt bei der Benutzung einer Drohne im öffentlichen Raum. In vielen Teilen der Welt ist es nicht möglich, eine Drohne ohne Privathaftpflicht einzusetzen - so ist es auch in Deutschland. Hier regelt die Luftfahrtbehörde im LUFTVG die Regeln und Gesetze dazu. Bei versichertedrohne.de bieten wir diverse Tarife zum Schutz Ihrer Drohne. Dabei sind Tarife direkt von uns, aber auch von anderen Anbietern - so bieten wir Ihnen maximale Transparenz bei der Auswahl der Drohnenversicherung.
Eine private Drohnenversicherung hat viele Aspekte bzw. Kriterien, die man bei der Auswahl berücksichtigen kann. Neben der Deckungssumme bei Schadensfällen sind die Menge an Piloten und an versicherten Drohnen innerhalb der Versicherung sehr wichtig. Des Weiteren klärt die Police auch, in welchen Ländern die Haftpflicht gilt. Sie kann entweder für Europa gelten, teilweise aber auch für einen Großteil der Welt.
Bei unserer Haftpflicht Drohnenversicherung sind viele Einsatzbereiche der Drohne inkludiert, die zum privaten Betrieb gehören: Foto und Videoaufnahmen sind genauso versichert, wie Indoorflüge oder die Teilnahme an Wettbewerben. Lediglich der Einsatz in Sperrzonen, unter Drogeneinfluss oder außerhalb der Sichtweite sind nicht gestattet und können auch nicht abgesichert werden.
Neben der Versicherung der Drohne gilt die Versicherung mit der Privathaftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss für viele weitere Bereiche des Lebens. Beim Sport, beim Ehrenamt und bei Schäden durch Ihre Kinder. Unsere Versicherung ist genauso aufgebaut wie eine normale Haftpflicht im normalen Sinne, bietet aber Drohnenpiloten den großen Vorteil ein rundes Gesamtpaket mit Einschluss der Drohnenversicherung von einem Partner zu beziehen. Entscheiden Sie sich auch für die private Drohnen Haftpflicht von versichertedrohne.de.
Durch die gesetzliche Vorschrift zur Halterhaftlichtversicherung für Drohnen sind Sie gegen Ansprüche von Dritten abgesichert
Ja, in Deutschland und im gesamten EU Raum gibt es seit geraumer Zeit eine Pflicht zur privaten Drohnenversicherung. Diese Pflicht wird im Paragraf 43 des Luftverkehrsgesetzes geregelt. Das Gesetz besagt, dass jede Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, über einen ausreichenden Versicherungsschutz abgesichert sein muss.
Die private Drohnenversicherung kommt im Falle eines Schadens für fast alle finanziellen Kosten auf. Diese sind vor allem:Personenschäden, die durch den Absturz der Drohne entstehen können. Sachschäden durch Kollisionen der Drohne mit Eigentum von Dritten.
Vermögensschäden von Dritten, die durch einen Drohnenunfall zum Beispiel kurzfristige Arbeitsunfähigkeit erleiden.
Die Pilotenklausel macht es Ihnen möglich, Ihre Drohen durch andere Personen steuern zu lassen. Dies kann allerdings nur mit Ihrer Zustimmung passieren. In vielen privaten Drohnenversicherungen ist diese Option implementiert. Auf diesem Weg ist es möglich, dass auch Ihre Freunde und die eigene Familie in den Genuss des Drohnenflugs kommen.
Grundsätzlich ist das Versichern mehrerer Drohnen mit einer privaten Drohnenversicherung kein Problem. In vielen Versicherung gibt es für die Piloten die Option, mit einer Versicherungen mehrere Drohnen abzusichern und so Kosten im Schadensfall zu verhindern.
Da der Gesetzgeber für den Betrieb von Drohnen eine private Drohnenversicherung vorschreibt, kann die Nutzung ohne eine solche Versicherung zu empfindlichen Strafen führen. Bußgelder sind in diesen Fällen keine Seltenheit. Hinzu kommt, dass der Pilot das Risiko für Schäden an Dritten alleine trägt und vollumfänglich für alle Schäden haften muss.