In einer Drohnenversicherung kann es bei verschiedenen Situationen zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes durch den Versicherer kommen. Dies ist zum Beispiel bei mutwillig verursachten Schäden der Fall. Aber auch eine unzureichende Wartung der Drohne kann dazu führen, dass bei einer Schadenssituation kein Versicherungsschutz besteht.
Das Gleiche gilt für den Einsatz der Drohne in einem nicht versicherten oder gar gesetzlich verbotenen Gebiet, etwa in der Nähe von Flughäfen, in Wohngebieten oder im Naturschutzgebiet. Auch Wettbewerbsflüge und der Einsatz über Menschenansammlungen sind in vielen Tarifen strikt verboten.
Bevor Sie sich für die Drohnenversicherung Ihrer Wahl entscheiden, sollten Sie den Tarif darauf prüfen, ob Ihre Einsatzgebiete versichert sind, und falls nicht, ob es dafür eine Option in den Tarifen gibt.